
Geförderte Weiterbildung
Geförderte Weiterbildung
Gesetzlich garantiert
Um Schritt zu halten mit dem dynamischen Wandel der Arbeitswelt und weiterhin an der gesellschaftlichen Entwicklung zu partizipieren, ermöglicht es der Staat in Deutschland jedem einzelnen Bürger, sein Wissen und seine Kompetenzen stetig zu erweitern und auf dem Laufenden zu bleiben.
Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss oder die nächste Karrierestufe vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen. Geförderte Weiterbildung bedeutet, dass der Staat einen Teil oder sogar die komplette Weiterbildung finanziert. Je nach Ausgangslage übernimmt er teilweise sogar die Lohnkosten.
Maßnahmen auch für ungelernte Arbeitnehmende
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die das Recht auf geförderte Weiterbildung garantieren, darunter das Qualifizierungschancengesetz und das Beschäftigungssicherungsgesetz. Organisiert wird die Weiterbildung durch staatliche Mittel über die Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt auch die Weiterbildung von an- und ungelernten Arbeitnehmende in unterschiedlichsten Berufsbildern, von der Kaufmann/frau für Büromanagement bis hin zur Fachkraft für Metalltechnik.