Gesundheitswesen
Gesundheitswesen
Pflichtversicherung im eigenen Interesse
Das Gesundheitswesen umfasst alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie deren Sicherung durch Prävention und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen ist. Der Begriff Gesundheitswesen dient der Beschreibung des äußerst komplexen Gesundheitssystems zur Krankenversorgung und Gesunderhaltung.
Das Versorgungssystem ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert: Es gibt die ambulante Versorgung, den Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitations-Einrichtungen. Es basiert auf einem sogenannten dualen Krankenversicherungssystem. Versichern kann man sich zum einen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum anderen existieren private Krankenversicherungen (PKV). Circa 85 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind gesetzlich versichert.
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung kann von Land zu Land, von Gemeinde zu Gemeinde und von Person zu Person unterschiedlich sein und wird von den sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie von der Gesundheitspolitik beeinflusst.
Ein effizientes Gesundheitssystem kann zu einem erheblichen Teil zur Wirtschaft, Entwicklung und Industrialisierung eines Landes beitragen. Die Gesundheitsversorgung gilt gemeinhin als wichtiger Faktor für die Förderung der allgemeinen körperlichen und geistigen Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen auf der ganzen Welt. Ein Beispiel dafür ist die weltweite Ausrottung der Pocken im Jahr 1980, die von der WHO als erste Krankheit in der Geschichte der Menschheit bezeichnet wurde, die durch gezielte Maßnahmen der Gesundheitsversorgung ausgerottet werden konnte.
Vorläufer vom Gesundheitswesen
Das System der Gesundheitsversorgung in Deutschland basiert auf den vier Grundprinzipien Versicherungspflicht, Beitragsfinanzierung, Solidaritätsprinzip und Selbstverwaltungsprinzip. Die Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems gehen bis auf das Mittelalter zurück. Damals waren unter anderem Handwerker in sogenannten Zünften organisiert. In ihnen gab es bereits Vorformen der solidarischen Krankenversicherung. Mit Beginn der Industrialisierung kamen die Fabrikarbeiter-Krankenkassen auf, vereinheitlicht wurden die verschiedenen Formen sozialer Absicherung durch die Sozialpolitik am Ende des 19. Jahrhunderts, der sogenannten Bismarck’schen Sozialgesetzgebung. Als Erstes wurde 1883 die Krankenversicherung eingeführt, die gesetzliche Unfallversicherung folgte 1884, die Rentenversicherung 1889. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung für Arbeiter und Angestellte eingeführt. Erst im Jahr 1995 wurde der fünfte Zweig des Sozialversicherungssystems eingeführt: die Pflegeversicherung. Sie übernimmt einen Anteil der Kosten für Betreuung und Pflege, wenn jemand pflegebedürftig wird.
Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der teuersten der Welt. Die öffentliche Hand trägt überdurchschnittlich hohe Kosten, auch die Personaldichte ist in Deutschland überdurchschnittlich hoch.