Webinar-Reihe: Fokus Fachkräftesicherung

QCG: Vorteile für Unternehmen im Überblick

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigen. Damit Unternehmen ihre Potentiale nutzen und diese gewinnbringend einsetzen können, geben Sonja Schiffer und Frauke Mai von TÜV Rheinland am 18.01.2023 einen praxisnahen Überblick über das Qualifizierungschancengesetz. Dieser Impulsvortrag bildet den Auftakt zur Fachkräftesicherung-Webinar-Reihe.  

Fachkräftemangel. Die meisten Unternehmen können ein Lied von ihm singen. Ob Pflege, Produktion, Gastronomie oder Handwerk: Es gibt kaum einen Betrieb, der nicht davon betroffen ist. Die richtige Lösung zu finden ist dabei besonders schwierig. Oftmals führt erst die Kombination von verschiedenen Ansätzen zum gewünschten Ergebnis. Die berufliche Weiterbildung spielt hierbei eine immer größere Rolle. Alleine durch die Rekrutierung von neuem Personal kommen einige Betriebe aber nicht gegen den Fachkräftemangel an. Eine Lösung kann darin bestehen, den Blick in die eigene Belegschaft zu werfen. Durch eine Weiterbildung kann so ein Helfender zu einer Fachkraft werden.

Mehr Weiterbildung, weniger Kosten

Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Agentur für Arbeit die Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – unabhängig von Vorbildung, Lebensalter oder Unternehmensgröße. Gefördert werden Weiterbildungen, die die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten zukunftsfähig machen oder entsprechend erweitern. Die gesetzlichen Regelungen zum QCG ermöglichen Förderleistungen, wie die teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Somit kann das Unternehmen Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren.

Durchblick im Bürokratie-Dschungel

Die Förderung der Beschäftigten vom Staat finanzieren lassen und gleichzeitig besser ausgebildete Mitarbeitende erhalten – hört sich erstmal sehr einfach an. Die Realität nach vier Jahren: Nur eine von tausend Personen wird in Deutschland durch das QCG gefördert. Unter anderem scheuen viele Unternehmen schlicht den bürokratischen Aufwand. Kurz, knapp und prägnant ist daher das Motto des ersten Impulsvortages zum Thema Qualifizierungschancengesetz. „Wir geben Unternehmen einen praxisnahen Überblick über ihre konkreten Möglichkeiten und lichten damit den vermuteten Bürokratie-Dschungel“, so Sonja Schiffer, Kundenservice TÜV Rheinland.

Lunch-Break: People for Business

Um sich so schnell wie möglich durch den Dschungel der Chancen hangeln zu können, geben ihnen Sonja Schiffer und Frauke Mai am 18.01.2023 | 13 Uhr einen Überblick über das Qualifizierungschancengesetz – über dessen Hintergründe, Zielgruppen, Vorteile für Unternehmen, Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und die Höhe der Zuschüsse.

Der Impulsvortrag bildet den Auftakt der Webinar-Reihe mit dem Fokus der Fachkräftesicherung. In den kommenden Monaten geben Ihnen unsere Expertinnen und Experten in kurzen und prägnanten Vorträgen viele Anregungen zur Fachkräftegewinnung und -bindung. „Die Lunch-Break-Webinare geben nicht nur entscheidende Impulse und praktische Hinweise an die Hand, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sondern bieten den idealen Rahmen zum intensiven Austausch – und dass alles ganz entspannt in der Mittagspause“, so Frauke Mai, Kundenservice TÜV Rheinland.

Mehr Informationen zu den Terminen der kostenfreien Webinare und Anmeldung finden Sie hier.

Sonja Schiffer und Frauke Mai geben Ihnen am 18.01.2023 | 13Uhr einen Überblick über das Qualifizierungschancengesetz.

Cindy Saleschke